Energiegemeinschaften
Energiegemeinschaften stellen einen wichtigen Meilenstein in der Energiewirtschaft dar: Gemeinsam erzeugen und verbrauchen die Teilnehmenden Energie und nehmen damit aktiv am Ausbau erneuerbarer Energie teil. Das SIR bietet kostenlose Beratungen & Informationen zum Thema Energiegemeinschaften und unterstützt Initiativen in ihrer Gründung und Weiterentwicklung. Darüber hinaus ist das SIR Teil der Arbeitsplattform Energiegemeinschaften, einem österreichweiten Netzwerk, das dazu dient, ein breites Informations- und Serviceangebot bereitzustellen, die Umsetzung in die Praxis zu fördern und um Energiegemeinschaften als zentralen Bestandteil des Energiesystems weiterhin zu etablieren.
Modelle von Energiegemeinschaften
Je nach Art der Energiegemeinschaft kann innerhalb eines Gebäudes, über die Grundstücksgrenzen und sogar über die Ortsgrenzen hinaus bzw. überregional Energie gemeinsam erzeugt und verwertet werden. Zwischen folgenden drei Modellen von Energiegemeinschaften ist zu unterscheiden (siehe nachfolgende Grafik):
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)
- Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen erlauben es, selbst erzeugte Energie innerhalb eines Grundstücks oder Gebäudes durch mehrere Teilnehmer:innen zu verbrauchen, zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage am Dach einer Wohnanlage oder eines Einkaufszentrums. Teilnahmeberechtigt an der GEA sind jene Verbraucher, die über einen gemeinsamen Hausanschluss verfügen.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ermöglichen das Erzeugen, Verbrauchen, Speichern und Verkaufen von erneuerbarer Energie über Grundstücksgrenzen hinweg und sind räumlich begrenzt. Eine lokale EEG ist auf das Versorgungsgebiet eines Ortsnetztrafos (Netzebene 6 und 7) beschränkt, während sich eine regionale EEG über das Versorgungsgebiet eines Umspannwerks (Netzebene 4 und 5) erstreckt.
Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
Bürgerenergiegemeinschaften können sich über die Versorgungsgebiete mehrerer Netzbetreiber erstrecken und somit in ganz Österreich tätig sein. Im Gegensatz zur EEG darf in der BEG nur Strom erzeugt, verbraucht, gespeichert und verkauft werden und Großunternehmen sind zwar teilnahmeberechtigt, dürfen aber nicht die Kontrolle ausüben.
Vorteile von Energiegemeinschaften
Energiegemeinschaften bieten Privatpersonen, Gemeinden und Betrieben unterschiedliche Vorteile. Neben dem Beitrag zur Energiewende werden die gemeinschaftliche Energieerzeugung und -nutzung gefördert, die lokale Wertschöpfung gestärkt und die Mitglieder profitieren von finanziellen Anreizen. Letztendlich sollen Energiegemeinschaften ihren Teilnehmer:innen und der Region, in der sie tätig sind, ökologische, sozialgemeinschaftliche und wirtschaftliche Vorteile bieten.
Ökologische Vorteile
Energiegemeinschaften ermöglichen eine aktive Teilnahme an der Energiewende durch den Ausbau sowie die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energie. Sie tragen zudem zur Bewusstseinsbildung bei und fördern die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energie.
Sozialgemeinschaftliche Vorteile
Energiegemeinschaften stärken den regionalen Zusammenhalt, indem sie Privatpersonen, Gemeinden und Betriebe vernetzen, um aktiv einen Beitrag in der Region zu leisten. Sie bieten vielseitige Beteiligungsmöglichkeiten und können Ausgangspunkt für weitere gemeinschaftliche Initiativen sein. Dies kann von Sharing-Konzepten bis zu Aktivitäten im Bereich Energiearmut reichen.
Wirtschaftliche Vorteile
Energiegemeinschaften haben die Möglichkeit, Einspeise- und Verbrauchstarife selbstbestimmt festzulegen, um so faire und stabile Preise zu erzielen. Im Falle einer EEG gibt es für Verbraucher:innen außerdem einen finanziellen Anreiz in Form reduzierter Netzgebühren und Entfall des Erneuerbaren Förderbeitrags und der Elektrizitätsabgabe (siehe nachfolgende Tabelle).
Teilnehmen oder Gründen?
In den vergangenen Jahren haben sich Energiegemeinschaften flächendeckend über Österreich etabliert und auch weiterhin ist von einem stetigen Wachstum auszugehen. Für Interessierte besteht grundsätzlich die Möglichkeit, an einer bestehenden Energiegemeinschaft teilzunehmen oder selbst zu gründen.
Teilnahme an einer Energiegemeinschaft
Sollten Sie Interesse haben, an einer bestehenden Energiegemeinschaft teilzunehmen, ist es empfehlenswert, direkt mit der jeweiligen Initiative Kontakt aufzunehmen.
Um zu erfahren, ob bzw. welche Energiegemeinschaften bereits in Ihrem Umfeld bestehen oder um die Kontaktdaten zu erhalten, finden Sie hier eine interaktive Landkarte mit bestehenden Projekten.
Darüber hinaus können Sie sich bei uns zu bestehenden Energiegemeinschaften in Ihrer Umgebung erkundigen. Wir vernetzen Sie gerne!
Gründung einer Energiegemeinschaft
Die Gründung einer Energiegemeinschaft bedarf einiger Voraussetzungen, die zu erfüllen sind:
- Mindestens zwei Teilnehmende: Diese definieren sich durch mindestens zwei unterschiedliche, natürliche oder juristische Personen, die über jeweils mindestens einen Zählpunkt verfügen.
- Eigene Rechtsform: Für die Umsetzung einer Energiegemeinschaft ist eine eigene Rechtsform notwendig.
- Nahbereich: Im Falle einer EEG werden die Teilnehmer:innen durch denselben Ortsnetztrafo bzw. dasselbe Umspannwerk versorgt. Alle notwendigen Informationen dazu erhalten Sie auf dieser Online-Karte des Netzbetreibers (Salzburg Netz GmbH).
- Sonstige Voraussetzungen: Hauptzweck der Energiegemeinschaft liegt nicht im finanziellen Gewinn. Die Teilnahme an der Energiegemeinschaft ist offen und freiwillig.
Von den anfänglichen Überlegungen bis zum laufenden Betrieb einer Energiegemeinschaft bedarf es mehrerer Entscheidungen und Schritte. Die notwendigen Umsetzungsschritte zur Gründung einer Energiegemeinschaft sind:
Eine detaillierte „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ (Downloads) zeigt außerdem die genauen Schritte bis zur Gründung im Detail. Darüber hinaus empfehlen wir folgende Anleitungen zur Umsetzung einer Energiegemeinschaft:
https://energiegemeinschaften.gv.at/online-guide/
https://youtu.be/QFPnBT4jwUI
Erfolgreiche Umsetzungen
Kommunale Energiegemeinschaft Salzburger Seenland
Seit März 2024 befindet sich die kommunale EEG Salzburger Seenland in Betrieb, an der alle Gemeinden des Regionalverbands Salzburger Seenlands mit gemeindeeigenen Gebäuden teilnehmen und Strom über die Gemeindegrenzen hinweg austauschen. Als Rechtsträger der EEG fungiert der bestehende Regionalverband, sodass keine zusätzliche Organisation geschaffen werden musste. Die kommunale Energiegemeinschaft wächst sukzessive, sodass mit Stand Februar 2025 in Summe 17 Erzeuger und 52 Verbraucher an der EEG teilnehmen, um noch mehr Strom in der Region gemeinsam verwerten zu können. Das Projekt wird durch das SIR begleitet und über das Förderprogramm Energiegemeinschaften 2021 des Klima- und Energiefonds finanziert.
Über 200 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Salzburg
Nachdem im Frühjahr 2024 die 100. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft im Bundesland Salzburg gefeiert wurde, zeugen die aktuellen Zahlen weiterhin von großem Interesse. Mit Anfang 2025 sind bereits über 200 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Betrieb. Gleichzeitig hat sich die Anzahl der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen im vergangenen Jahr auf 490 Anlagen verdoppelt. Zählt man die Bürgerenergiegemeinschaften dazu, ergeben sich im Bundesland Salzburg insgesamt 765 laufende Energiegemeinschaften mit über 8.700 Teilnehmer:innen (Stand Jänner 2025).
Downloads und Links
Veranstaltungen
Energiegemeinschaften: Gründung & laufender Betrieb (ausgebucht)
5020 Salzburg
Kontakt

Fionn Herold, BSc, BEd, MA
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DI (FH) Markus Schwarz, PMSc
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Fabian Siam, BSc
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