Energiegemeinschaften
Energiegemeinschaften stellen einen wichtigen Meilenstein in der Energiewirtschaft dar: Gemeinsam erzeugen und verbrauchen die Teilnehmenden Energie und nehmen damit aktiv am Ausbau erneuerbarer Energie teil. Mit den neu eingeführten Bürgerenergie-Modellen – und auch mit den bisher bekannten – Energiegemeinschafts-Modellen können Sie selbst erzeugten Strom mit anderen Personen, Betrieben oder Gemeinden teilen oder zwischen Ihren eigenen Standorten teilen. Dadurch erhalten Sie Zugang zu regional erzeugtem Strom, können aktiv zum Ausbau erneuerbarer Energie beitragen und Kosten sparen.
Das SIR bietet kostenlose Beratungen & Informationen zum Thema Bürgerenergie in Salzburg und unterstützt Initiativen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung. Darüber hinaus ist das SIR Teil der Arbeitsplattform Energiegemeinschaften, einem österreichweiten Netzwerk, das dazu dient, ein breites Informations- und Serviceangebot bereitzustellen, die Umsetzung in die Praxis zu fördern und um Bürgerenergie-Modelle als zentralen Bestandteil des Energiesystems weiterhin zu etablieren.
Änderungen für bestehende Energiegemeinschaften
Mit Inkrafttreten des Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) haben sich auch einige gesetzliche Bestimmungen für Energiegemeinschaften geändert. Weitere Informationen welche Vorgaben und Möglichkeiten zu berücksichtigen sind finden Sie hier.
Energiegemeinschaften-Newsletter
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Newsletter abonnierenIm Rahmen der Bürgerenergie-Modelle kann erneuerbarer Strom am Standort oder über Grundstücksgrenzen hinweg, mit sich selbst oder mit anderen geteilt und genutzt werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Energiegemeinschaft (EEG)
Energiegemeinschaften ermöglichen das Erzeugen, Verbrauchen, Speichern und Verkaufen von erneuerbarer Energie über Grundstücksgrenzen hinweg. Für die Umsetzung ist die Gründung einer Rechtsform erforderlich.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind räumlich auf das Versorgungsgebiet eines Trafos oder eines Umspannwerks begrenzt.
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
Bürgerenergiegemeinschaften können sich über die Versorgungsgebiete mehrerer Netzbetreiber erstrecken und somit in ganz Österreich tätig sein. Für die Umsetzung ist die Gründung einer Rechtsform erforderlich.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen erlauben es, selbst erzeugte Energie innerhalb eines Grundstücks oder Gebäudes durch mehrere Teilnehmer:innen zu verbrauchen, zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage am Dach einer Wohnanlage oder eines Einkaufszentrums. Teilnahmeberechtigt an der GEA sind jene Verbraucher:innen, die über einen gemeinsamen Hausanschluss verfügen.
Peer-to-Peer-Vertrag (P2P)
Peer-to-Peer-Verträge ermöglichen zwei oder mehreren Teilnehmer:innen, eigenerzeugten Strom gemeinsam zu nutzen und dies vertraglich zu regeln. Für die Umsetzung bedarf es keiner eigenen Rechtsform und es bestehen keine geografischen Begrenzungen.
Eigenversorgungsanlage (EVA)
Im Zuge der Eigenversorgungsanlage kann eine Person, Betrieb oder Gemeinde selbst erzeugten Strom mit sich selbst teilen. Eigenerzeugter Strom kann so entweder im selben Gebäude oder über Grundstücksgrenzen hinweg z.B. am Zweitwohnsitz oder einem weiteren Betriebsstandort genutzt werden.
Sie möchten herausfinden welches Modell für Sie geeignet ist?
Nutzen Sie dafür die Entscheidungshilfe der Arbeitsplattform Energiegemeinschaften. Natürlich können Sie auch uns kontaktieren, wir beraten und unterstützen Sie gerne.
Bürgerenergie bietet Personen, Betrieben und Gemeinden unterschiedliche Vorteile. Neben einem Beitrag zur Energiewende, werden die gemeinschaftliche Energieerzeugung und -nutzung gefördert, die lokale Wertschöpfung gestärkt und die Mitglieder können Kosten sparen. Bürgerenergie soll den Teilnehmer:innen sowie der Region ökologische, sozialgemeinschaftliche und wirtschaftliche Vorteile bieten.
Ökologische Vorteile
Bürgerenergie ermöglicht eine aktive Teilnahme an der Energiewende durch den Ausbau sowie die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energie. Sie trägt zudem zur Bewusstseinsbildung bei und fördert die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energie.
Sozialgemeinschaftliche Vorteile
Bürgerenergie (insbesondere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften) stärken den regionalen Zusammenhalt, indem sie Personen, Betriebe und Gemeinden vernetzen, um aktiv einen Beitrag in der Region zu leisten. Sie bieten vielseitige Beteiligungsmöglichkeiten und können Ausgangspunkt für weitere gemeinschaftliche Initiativen sein. Dies kann von Sharing-Konzepten bis zu Aktivitäten im Bereich Energiearmut reichen.
Wirtschaftliche Vorteile
Teilnehmer:innen von Bürgerenergie-Modellen haben die Möglichkeit, Einspeise- und Verbrauchstarife selbstbestimmt festzulegen, um so faire und stabile Preise zu erzielen. Je nach geografischer Begrenzung (Nahebereich) des jeweiligen Bürgerenergie-Modells profitieren Verbraucher:innen außerdem von finanziellen Anreizen. Für Teilnehmer:innen von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften sind bereits reduzierte Netzgebühren und Abgabenbefreiungen vorgesehen (siehe nachfolgende Tabelle). Ab Jänner 2027 sind für folgende Modelle auch reduzierte Netzgebühren vorgesehen, sofern sich diese auf den Nahebereich beschränken: Eigenversorgung, Peer-to-Peer und BEG. Die Höhe der Reduktion ist derzeit noch nicht bekannt.

Es gibt zwei Möglichkeiten sich an einem Bürgerenergie-Modell zu beteiligen. Treten Sie entweder einer bestehenden Gemeinschaft bei oder setzen Sie ein Bürgerenergie-Modell selbst um.
Teilnahme an einer bestehenden Gemeinschaft
Sie möchten einer bestehenden Gemeinschaft beitreten?
Auf der Plattform „Strom verbindet“ finden Sie Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Ihrer Umgebung und können sich über Beitrittsmöglichkeiten und geltende Konditionen informieren.
Kontaktdaten zu österreichweit agierenden Bürgerenergiegemeinschaften finde Sie auf folgender interaktiver Landkarte.
Bürgerenergie-Modell selbst umsetzen
Der Online-Guide der Arbeitsplattform Energiegemeinschaften geben Ihnen einen raschen Überblick zu den erforderlichen Schritten und unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres Bürgerenergie-Modells.
Hinweis für Gemeinden: Energiegemeinschaften mit teilnehmenden gemeindeeigenen Erzeugungsanlagen haben schutzbedürftigen Haushalten und karitativen/sozialen Einrichtungen die Teilnahme zu ermöglichen und sicherzustellen, dass diesen zumindest 10% der durch die Gemeinde eingebrachten Erzeugung zur Verfügung stehen.
Nachdem im Frühjahr 2024 die 100. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft im Bundesland Salzburg gefeiert wurde, zeugen die aktuellen Zahlen weiterhin von großem Interesse. Mit Juli 2026 sind bereits knapp 433 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Betrieb, gleichzeitig ist die Anzahl der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen auf 704 gestiegen.
Zählt man die Bürgerenergiegemeinschaften dazu, ergeben sich im Bundesland Salzburg insgesamt 1.403 laufende Energiegemeinschaften mit über 21.880 teilnehmenden Zählpunkten (Stand Juli 2026).

Erfahrungsaustausch für Salzburger Energiegemeinschaften
Jakob-Haringer-Straße 5,
5020 Salzburg
Vor-Ort-Weiterbildung für Energiegemeinschaften
Schillerstraße 25,
5020 Salzburg

Fionn Herold, BSc, BEd, MA
Energiegemeinschaften

DI Katharina Unterrainer
Energiegemeinschaften & Räumliche Energieplanung

DI (FH) Markus Schwarz, PMSc
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Postfach Energiegemeinschaften

