VeranstaltungenSalzburger Bau- und Raumordnungsrecht

Salzburger Bau- und Raumordnungsrecht

Seminar

Information und Wissens-Update zu den Neuerungen sowie der aktuellen Rechtsprechung im Salzburger Bau- und Raumordnungsrecht, im Überblick sowie im Detail, unter Berücksichtigung der jeweiligen Standpunkte der Planenden, der Bauwerbenden, der Nachbarschaft und der Behörden; Klärung aktueller Vollziehungsfragen. Es gibt ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen und zu diskutieren!

10.06.20269:00 - 16:00510 (Frühbucherbonus € 440,–)SIR,
Schillerstraße 25,
5020 Salzburg

Inhalt des Seminars:

  • Raumordnungsgesetz
    • Bauliche Ausnutzbarkeit (Ausnahmen)
    • Bauhöhe (Ausnahmen)
    • Mehrgenerationenwohnen
    • Widmungswidrige Bestandsbauten
  • Bebauungsgrundlagengesetz
    • Gesetzliche Mindestabstände
    • Oberirdisches / unterirdisches Geschoß
    • Nebenanlagen
    • Dachgeschossausbau
    • Erlöschen der Bauplatzerklärung
  • Baupolizeigesetz
    • Mitteilungsverfahren, vereinfachtes Verfahren
    • Bauanzeige
    • Bewilligungsfreie Bauführungen
    • Landwirtschaftliche Bauten
  • Bautechnikgesetz
    • Barrierefreiheit

Vortragende:

DI Bernd Zeller (Land Salzburg, ehemals Leiter des Referats Hochbau)
HR Dr. Silverius Zraunig (Land Salzburg, ehemals Leiter der Abt. 10)

Zielgruppe:

Bürgermeister:innen, Amtsleiter:innen, Bauamtsleiter:innen, Gemeindebedienstete, Gemeindevertreter:innen, Bauwirtschaft, Banken, Planungsbüros, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Architekt:innen sowie Immobilienmakler:innen und sonstige Interessierte

Gebühren und Stornobedingungen:

Gebühr pro Person: € 510,– inkl. 10 % USt.

Frühbucherbonus bei Anmeldung bis längstens 14 Kalendertage vor dem Seminar: € 440,– inkl. 10% USt.

Seminarunterlagen, Begrüßungskaffee, Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung sowie Gratis-WLAN und begrenzte Parkmöglichkeiten sind in der Gebühr enthalten.

Die Rechnung erhalten Sie nach der Veranstaltung per Post.

Stornobedingungen:

€ 115,– + 10 % USt. ab fünf Kalendertage vor dem Seminar

Bei Absage oder Nichtteilnahme am Seminartag (unabhängig vom Grund) wird die volle Seminargebühr verrechnet. Stornierungen sind schriftlich vorzunehmen, ggf. kann eine Ersatzperson nominiert werden.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns eine Absage vor.

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