Bundesvergabegesetz – Wesentliche Neuerungen
Seminar
Ziel des Seminars ist der vertiefte und qualitätsvolle Umgang mit der Materie. Durch Aufzeigen der breiten Möglichkeiten der Gestaltung eines Vergabeverfahrens wird transparent gemacht, welche Gestaltungsmöglichkeiten bei Ausschreibungen bestehen. Das Vergaberecht soll also nicht Hindernis und Mehrarbeit sein, sondern als Chance zur rechtlichen und wirtschaftlichen Qualität einer Auftragsvergabe gesehen werden.
Schillerstraße 25,
5020 Salzburg
Inhalt des Seminars:
- Allgemeiner Überblick über die verschiedenen Verfahrensarten
- Abgrenzungsregelungen: Dienstleistung / Lieferleistung / Bauleistung
- Zusammenrechnung von gleichartigen Leistungen
- Losregelung
- Fristen, die dabei zu beachten sind (Unterschwelle / Oberschwelle)
- Eignungs-, Auswahl- & Zuschlagskriterien
- Änderung von Verträgen während ihrer Laufzeit
- BVergG Novelle 2026
- Schwellenwerte alt / neu
- Zeitpunkt der Eignung neu / notwendiger Subunternehmer
Vortragende:
Ing. Mag. Thomas Meisl
Mag. Nikolaus Bruzek
(beide Land Salzburg, Abt. 6, Landesbaudirektion)
Zielgruppe:
Bürgermeister:innen, Amts-/Bauamtsleiter:innen, Bundes-/Landes-/Gemeindebedienstete, die im öffentlichen Auftragwesen tätig sind; Zivilingenieu:innen, Architekt:innen; Bedienstete von Gesellschaften, Betriebseinrichtungen, Anstalten, Fonds, Vereinen, der Krankenhausholding, Bauträger, etc. und sonstige Interessierte
Gebühren und Stornobedingungen:
Gebühr pro Person: € 321,– inkl. 10 % USt.
Frühbucherbonus bei Anmeldung bis längstens 14 Kalendertage vor dem Seminar: € 276,– inkl. 10% USt.
Seminarunterlagen, Begrüßungskaffee, Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung sowie Gratis-WLAN und begrenzte Parkmöglichkeiten sind in der Gebühr enthalten.
Die Rechnung erhalten Sie nach der Veranstaltung per Post.
Stornobedingungen:
€ 73,– + 10 % USt. ab fünf Kalendertage vor dem Seminar
Bei Absage oder Nichtteilnahme am Seminartag (unabhängig vom Grund) wird die volle Seminargebühr verrechnet. Stornierungen sind schriftlich vorzunehmen, ggf. kann eine Ersatzperson nominiert werden.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns eine Absage vor.