VeranstaltungenBelebte Ortszentren: durch Begegnungszonen, Schul- & Fahrradstraßen

Belebte Ortszentren: durch Begegnungszonen, Schul- & Fahrradstraßen

Seminar

Seit 2013 bietet die Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit, Straßen als Begegnungszonen auszuweisen. Dieses Verkehrsmodell trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Ortszentren zu beleben und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Nun können auch Fahrrad- und Schulstraßen verordnet werden, um den Radverkehr zu fördern und sichere Schulwege zu schaffen. Neben den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen werden die wirtschaftlichen Zusammenhänge erläutert und aufgezeigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Praxisbeispiele veranschaulichen die Planungsgrundsätze und gestalterischen Aspekte. Eine Kurzexkursion nach Bergheim zeigt uns das Konzept in der Praxis.

13.05.20259:00 - 15:00321 (mit Frühbucherbonus € 276,–)Schillerstraße 25,
5020 Salzburg

Inhalt des Seminars:

  • Fördermöglichkeiten für Planung & Bau
  • Verkehrstechnische & rechtliche Rahmenbedingungen
  • Städtebauliche & ortsplanerische Aspekte
  • Planung: wie & wer?
  • Kosten für den Bau
  • Umsetzung auf Landesstraßen
  • Wann ist eine Umsetzung nicht sinnvoll oder möglich?
  • Häufige Planungsfehler
  • Exkursion

Vortragende:

DI Robert Krasser (SIR)
DI Peter Rettenbacher (Sachverständiger für Verkehrsplanung)

Zielgruppen:

Bürgermeister:innen, Amts-/Bauamtleiter:innen, Gemeindevertreter:innen, Raum-/Orts-/Verkehrs-/Landschaftsplaner:innen, Bauwirtschaft, Architekt:innen, Ziviltechniker:innen, Mobilitätsbeauftragte und sonstige Interessierte

Gebühren und Stornierung:

Gebühr pro Person: € 321,– inkl. 10 % USt.

Frühbucherbonus bei Anmeldung bis längstens 14 Kalendertage vor dem Seminar: € 276,– inkl. 10% USt.

Seminarunterlagen, Begrüßungskaffee, Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung sowie Gratis-WLAN und begrenzte Parkmöglichkeiten sind in der Gebühr enthalten.

Stornobedingungen:

€ 73,– + 10 % USt. ab fünf Kalendertage vor dem Seminar

Bei Absage oder Nichtteilnahme am Seminartag (unabhängig vom Grund) wird die volle Seminargebühr verrechnet. Stornierungen sind schriftlich vorzunehmen, ggf. kann eine Ersatzperson nominiert werden.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns eine Absage vor.

Unser gesamtes Seminarprogramm finden Sie hier.

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